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GKV-Tag: Warnung vor Kürzungen bei Präventionskursen

24.09.2024

https://www.aok.de berichtet:

Der heutige „GKV-Tag“ setzt das Thema Prävention in den Mittelpunkt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, warnt vor geplanten Kürzungen bei den Präventionskursen der gesetzlichen Krankenkassen durch das „Gesunde-Herz-Gesetz“. Diese Kürzungen gefährden rund 110.000 zertifizierte Kursangebote zur Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung oder Suchtprävention. Reimann argumentiert, dass diese Kürzungen paradox sind, da die Gelder unter anderem in ärztliche Präventionsempfehlungen umgewidmet werden sollen. Allerdings werden diese Empfehlungen bei einem Mangel an Kursangeboten ins Leere laufen. Die Krankenkassen betonen, dass Prävention nicht nur Aufgabe der Krankenkassen ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sie fordern eine langfristig gesicherte und angemessene Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. Die Krankenkassen haben im Jahr 2023 rund 8,4 Milliarden Euro für Prävention und Gesundheitsförderung ausgegeben, was gegenüber 2019 eine Steigerung um rund 25 Prozent darstellt. Die Verbände kritisierten das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ als kontraproduktiv und fatalen Irrweg. Sie argumentieren, dass das Gesetz auf fragwürdige Maßnahmen wie neue Check-ups und Medikation bei Befund ohne fundierte wissenschaftliche Evidenz setzt. Dies steht im Widerspruch zu qualitätsgesicherten, von den Krankenkassen geprüften und zertifizierten Präventionsangeboten. Reimann betont, dass Prävention nicht durch Vorbeugemedizin ersetzt werden kann. Sie fordert eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik hin zu einer starken Unterstützung der Primärprävention. Dies umfasst Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Tabak, Alkohol und ungesunden Lebensmitteln sowie die Förderung von Bewegung. Ein evidenzbasiertes „Gesundes-Herz-Gesetz“ müsste genau diese Aspekte berücksichtigen, um gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse zu schaffen und eine gesünderen Gesellschaft zu fördern.

Mehr dazu auf: https://www.aok.de Reimann zum „GKV-Tag“: Primärprävention kann nicht durch Vorbeugemedizin ersetzt werden - AOK

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Form der Krankenversicherung, die in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die für alle obligatorisch ist, können sich Personen mit einem bestimmten Einkommen oder Berufsgruppen, wie Selbstständige oder Beamte, für die private Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet individuell gestaltbare Versicherungspakete, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers verschiedene Leistungen abdecken können. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, sowie Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen des Versicherten. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Beiträge einkommensabhängig sind, werden die Beiträge in der PKV individuell vereinbart und können daher variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die private Krankenversicherung nicht für jeden zugänglich ist. Die Aufnahme in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise ein bestimmtes Mindesteinkommen oder ein bestimmter Berufsstatus.

Eine gern gestellte Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. das Alter, der Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und die gewünschten Leistungen des Versicherten.

welche private Krankenversicherung die beste ist, ist subjektiv und hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten des Versicherungsnehmers ab. Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten, sodass die "beste" Krankenversicherung für eine Person von ihren spezifischen Anforderungen abhängt. Einige Kriterien, die bei der Bewertung einer privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden können, sind:
  • Deckungsumfang: Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten, wie ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.?
  • Beitragshöhe: Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für den gewählten Tarif?
  • Service und Kundenzufriedenheit: Wie ist der Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen?
  • Flexibilität: Bietet die Versicherung die Möglichkeit, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern?
  • Zusatzleistungen: Gibt es optionale Zusatzleistungen oder Extra-Services, die für den Versicherungsnehmer von Interesse sein könnten?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglicherweise nicht empfehlenswert ist. Hier sind einige Fälle, in denen man es sich gut überlegen sollte:
  • Finanzielle Stabilität: Private Krankenversicherungen können im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen teurer sein, insbesondere für ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen. Wenn die monatlichen Beiträge zu einer finanziellen Belastung werden könnten, ist ein Wechsel möglicherweise nicht ratsam.
  • Unsicherheit über Einkommen: Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein bestimmtes Mindesteinkommen ratsam. Wer nicht sicher ist, ob sein Einkommen langfristig auf einem ausreichend hohen Niveau bleibt, um die Beiträge zu bezahlen, sollte vorsichtig sein.
  • Familienplanung: Wenn man plant, Kinder zu bekommen, sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenversicherung oft bessere Leistungen für Schwangerschaft und Geburt bietet. Zudem sind Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Gesundheitszustand: Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Risiko für bestimmte Krankheiten können Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare private Krankenversicherung zu finden. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
  • Berufliche Veränderungen: Wer eine berufliche Selbstständigkeit plant oder eine Tätigkeit im Ausland aufnimmt, sollte die Auswirkungen auf die Krankenversicherung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

So lange die Scheidung nicht rechtskräftig ist und die Eheleute nur getrennt leben, ändert sich formal am Status nichts. Wir empfehlen bei rechtlichen Problemstellungen grundsätzlich eine Auskunft, durch eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle einzuholen.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte:
  • Deckungsumfang: Überprüfe sorgfältig, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, alternative Heilmethoden usw.
  • Selbstbeteiligung: Prüfe, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht und wie hoch diese ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Beiträgen führen, aber auch zu höheren Kosten im Krankheitsfall.
  • Wartezeiten: Achte darauf, ob und welche Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten. Einige Versicherungen haben Wartezeiten für bestimmte Behandlungen oder Vorerkrankungen.
  • Service und Kundenzufriedenheit: Informiere Dich über den Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen. Bewertungen und Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer können dabei hilfreich sein.
  • Flexibilität: Prüfe, ob die Versicherung die Möglichkeit bietet, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich Deine Bedürfnisse ändern.
  • Zusatzleistungen: Überlege, ob Dir optionale Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden wichtig sind und ob diese von der Versicherung angeboten werden.
  • Finanzielle Stabilität: Achte auf die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens, um sicherzustellen, dass es langfristig in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
  • Voraussetzungen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe der Basisabsicherung können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu müssen sie die Höchstbeträge für Sonderausgaben überschreiten.
  • Höchstbeträge: Die Höchstbeträge für Sonderausgaben sind gestaffelt und richten sich nach dem Familienstand sowie der Art der Krankenversicherung. Für Selbstständige und Beamte gelten dabei andere Regelungen als für Arbeitnehmer.
  • Selbstständige und Beamte: Selbstständige und Beamte können in der Regel ihre gesamten Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen, da sie keine Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung haben.
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können nur den Teil ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzen, der die Arbeitgeberzuschüsse übersteigt. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Vorsorgeaufwendungen: Neben den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung können auch andere Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beachte jedoch bitte die jeweiligen Höchstbeiträge.
Zu steuerlichen Themen empfehlen wir grundsätzlich die Hilfestellung durch einen Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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