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PKV oder GKV im Krankenhaus – wo ist der Unterschied?

01.04.2024

Wer sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte auch die Mechanismen hinter beiden Versicherungssystemen verstehen.

Hier möchten wir erklären, wie unterschiedlich die Abrechnungen bei einem Krankenhausaufenthalt aussehen.

In der Darstellung unterscheiden wir zwischen der Abrechnung für allgemeine Krankenhausleistungen, eventuellen Zuzahlungen, und der Abgeltung von Wahlleistungen wie z.B. der Behandlung durch einen Wunscharzt oder der Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer.

Allgemeine Krankenhausleistungen

Welche Behandlung unter "allgemeinen Krankenhausleistungen" zu fassen ist, definiert das Gesetz (vgl. §2 Krankenhausentgeltgesetz).

Man versteht darunter die für eine spezifische Erkrankung notwendigen Behandlungen, die ein Krankenhaus mit vorhandener Ausstattung erbringen kann

Gut zu wissen: Auch Chefarztbehandlung und Einbettzimmer können allgemeine Krankenhausleistungen sein, wenn es medizinisch erforderlich ist (z.B. bei notwendiger Isolation).

Allgemeine Krankenhausleistungen werden in der Regel mit einer Pauschale pro Fall vergütet, wobei die Dauer der Behandlung keine Rolle spielt.

Gesetzlich Versicherte

Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Krankenhaus.

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung

Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenkasse und Krankenhaus.

Privat Versicherte

Abrechnung erfolgt zwischen Patient und Krankenhaus. Erstattung erfolgt durch Private Krankenversicherung nach Tarifbedingungen.

Beamte und Beihilfeberechtigte

Abrechnung erfolgt zwischen Patient und Krankenhaus. Erstattung erfolgt durch Private Krankenversicherung nach Tarifbedingungen und Beihilfesatz.

Zuzahlungen

Gesetzlich Versicherte

Zuzahlungen erforderlich. Volljährige GKV Mitglieder zahlen pro Tag Krankenhausaufenthalt zehn Euro pro Tag Zuzahlung für höchstens 28 Tage im Jahr §39 SGB V). Die Abrechnung erfolgt zwischen Krankenhaus und Versichertem.

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung

Abrechnung erfolgt zwischen Krankenhaus und Versichertem.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte fällt eine Zuzahlung i.d.R. nicht an. In manchen Tarifen ist eine Art Zuzahlung vorgesehen, diese würde dann von der Erstattung abgezogen.

Beamte und Beihilfeberechtigte

Zuzahlungen zieht die Beihilfe von der Erstattung ab.

Wahlleistung Chefarzt

Bei der Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ sucht sich der Patient seinen Behandler selbst aus und schließt einen entsprechenden Behandlungsvertrag. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Behandlung durch den Wunscharzt nicht vorgesehen.

Gesetzlich Versicherte

Die GKV erstattet die Behandlung durch den Chefarzt, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Wünscht der Patient außerhalb der medizinischen Notwendigkeit die Behandlung durch den Chefarzt, muss er sie selbst bezahlen.

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung

Patient geht in Vorleistung, Zusatzversicherung erstattet nach Tarifbedingungen.

Privat Versicherte

Patient geht in Vorleistung, Private Krankenversicherung erstattet nach Tarifbedingungen.

Beamte und Beihilfeberechtigte

Versicherter geht in Vorleistung, Beihilfe erstattet nach Beihilfesatz mit Abzug Eigenbeteiligung. PKV erstattet nach Tarifbedingungen.

Wahlleistung Zimmer und Ausstattung

In vielen Krankenhäusern ist inzwischen das Zweibettzimmer Standard – wenn die Auslastung eine Belegung mit nur zwei Betten zulässt. Einen Anspruch auf Unterbringung in einem Zweibett- oder gar Einbettzimmer ist für GKV Versicherte gibt es aber nicht.
Grundsätzlich kann sich jeder Patient im Krankenhaus für die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer entscheiden und darüber einen separaten Vertrag mit dem Krankenhaus schließen.

Gesetzlich Versicherte

Kein Anspruch. Separater Vertrag notwendig. Patienten zahlen selbst.

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung

Patient geht in Vorleistung, Zusatzversicherung erstattet nach Tarifbedingungen.

Privat Versicherte

Patient geht in Vorleistung, Private Krankenversicherung erstattet nach Tarifbedingungen. Oft  auch Krankenhaustagegeld oder Entgelt für den Verzicht auf eigentlich vereinbarte Wahlleistungen.

Beamte und Beihilfeberechtigte

Versicherter geht in Vorleistung, Beihilfe erstattet (Zweibettzimer) nach Beihilfesatz mit Abzug Eigenbeteiligung. PKV erstattet nach Tarifbedingungen.

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Form der Krankenversicherung, die in Deutschland neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) existiert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die für alle obligatorisch ist, können sich Personen mit einem bestimmten Einkommen oder Berufsgruppen, wie Selbstständige oder Beamte, für die private Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet individuell gestaltbare Versicherungspakete, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers verschiedene Leistungen abdecken können. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, sowie Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen und Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen des Versicherten. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Beiträge einkommensabhängig sind, werden die Beiträge in der PKV individuell vereinbart und können daher variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die private Krankenversicherung nicht für jeden zugänglich ist. Die Aufnahme in die PKV ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise ein bestimmtes Mindesteinkommen oder ein bestimmter Berufsstatus.

Eine gern gestellte Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Die Kosten hängen von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. das Alter, der Gesundheitszustand, der gewählte Tarif und die gewünschten Leistungen des Versicherten.

welche private Krankenversicherung die beste ist, ist subjektiv und hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten des Versicherungsnehmers ab. Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die unterschiedliche Tarife und Leistungen anbieten, sodass die "beste" Krankenversicherung für eine Person von ihren spezifischen Anforderungen abhängt. Einige Kriterien, die bei der Bewertung einer privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden können, sind:
  • Deckungsumfang: Welche Leistungen sind im Versicherungsschutz enthalten, wie ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, etc.?
  • Beitragshöhe: Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für den gewählten Tarif?
  • Service und Kundenzufriedenheit: Wie ist der Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen?
  • Flexibilität: Bietet die Versicherung die Möglichkeit, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern?
  • Zusatzleistungen: Gibt es optionale Zusatzleistungen oder Extra-Services, die für den Versicherungsnehmer von Interesse sein könnten?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglicherweise nicht empfehlenswert ist. Hier sind einige Fälle, in denen man es sich gut überlegen sollte:
  • Finanzielle Stabilität: Private Krankenversicherungen können im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen teurer sein, insbesondere für ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen. Wenn die monatlichen Beiträge zu einer finanziellen Belastung werden könnten, ist ein Wechsel möglicherweise nicht ratsam.
  • Unsicherheit über Einkommen: Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist ein bestimmtes Mindesteinkommen ratsam. Wer nicht sicher ist, ob sein Einkommen langfristig auf einem ausreichend hohen Niveau bleibt, um die Beiträge zu bezahlen, sollte vorsichtig sein.
  • Familienplanung: Wenn man plant, Kinder zu bekommen, sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenversicherung oft bessere Leistungen für Schwangerschaft und Geburt bietet. Zudem sind Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Gesundheitszustand: Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Risiko für bestimmte Krankheiten können Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare private Krankenversicherung zu finden. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
  • Berufliche Veränderungen: Wer eine berufliche Selbstständigkeit plant oder eine Tätigkeit im Ausland aufnimmt, sollte die Auswirkungen auf die Krankenversicherung sorgfältig prüfen. In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

So lange die Scheidung nicht rechtskräftig ist und die Eheleute nur getrennt leben, ändert sich formal am Status nichts. Wir empfehlen bei rechtlichen Problemstellungen grundsätzlich eine Auskunft, durch eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle einzuholen.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten. Hier sind einige wichtige Aspekte:
  • Deckungsumfang: Überprüfe sorgfältig, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, alternative Heilmethoden usw.
  • Selbstbeteiligung: Prüfe, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht und wie hoch diese ist. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Beiträgen führen, aber auch zu höheren Kosten im Krankheitsfall.
  • Wartezeiten: Achte darauf, ob und welche Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten. Einige Versicherungen haben Wartezeiten für bestimmte Behandlungen oder Vorerkrankungen.
  • Service und Kundenzufriedenheit: Informiere Dich über den Ruf des Versicherungsunternehmens in Bezug auf Kundenservice, Erstattung von Kosten und Abwicklung von Leistungsanträgen. Bewertungen und Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer können dabei hilfreich sein.
  • Flexibilität: Prüfe, ob die Versicherung die Möglichkeit bietet, den Tarif und die Leistungen flexibel anzupassen, wenn sich Deine Bedürfnisse ändern.
  • Zusatzleistungen: Überlege, ob Dir optionale Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden wichtig sind und ob diese von der Versicherung angeboten werden.
  • Finanzielle Stabilität: Achte auf die finanzielle Stabilität des Versicherungsunternehmens, um sicherzustellen, dass es langfristig in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
  • Voraussetzungen: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe der Basisabsicherung können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu müssen sie die Höchstbeträge für Sonderausgaben überschreiten.
  • Höchstbeträge: Die Höchstbeträge für Sonderausgaben sind gestaffelt und richten sich nach dem Familienstand sowie der Art der Krankenversicherung. Für Selbstständige und Beamte gelten dabei andere Regelungen als für Arbeitnehmer.
  • Selbstständige und Beamte: Selbstständige und Beamte können in der Regel ihre gesamten Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen, da sie keine Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenversicherung haben.
  • Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können nur den Teil ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzen, der die Arbeitgeberzuschüsse übersteigt. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Vorsorgeaufwendungen: Neben den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung können auch andere Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beachte jedoch bitte die jeweiligen Höchstbeiträge.
Zu steuerlichen Themen empfehlen wir grundsätzlich die Hilfestellung durch einen Steuerberater oder einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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